Willkommen

 

Geschäftsordnung
für Versammlungen

Schützenverein
Buer in Westfalen 1769 e.V.

wappen 1769 freigestellt

 

Auf Grund der §§ 3 Ziffer 3,a und 13 Ziffer 5,a der Satzung hat der Vorstand folgende Geschäftsordnung für Versammlungen für den SV Buer 1769 beschlossen.

§ 1   

Alle gemäß der Satzung einberufenen Versammlungen und Sitzungen sind beschlussfähig. Sie sind nicht öffentlich.
Die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung muss folgende Punkte enthalten:

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit der Versammlung.
  2. Verlesen und Genehmigung der Niederschrift über die letzte Mitgliederversammlung und etwaiger weiteren außerordentlichen Mitgliederversammlungen.
  3. Berichte des Vorstands und der Kassenprüfer.
  4. Entlastung des Vorstandes.
  5. Wahlen gemäß § 13 Abs. D der Satzung.
  6. Verabschiedung des Haushaltsplanes.
  7. Wahl der Kassenprüfer
  8. Beschlussfassung über schriftliche vorliegende Anträge.

§ 2   

Die Versammlungen und Sitzungen der Organe werden vom Vorsitzenden eröffnet, geleitet und geschlossen.
Ist der Vorsitzende verhindert, so ist die Leitung der Versammlung von einem den in § 13 Ziffer 1 der Satzung genannten Vorstandsmitglieder in der Reihenfolge b) bis d) abzuhalten.

Die Sitzungen des Vorstandes sind beschlussfähig, wenn 1/3 der Mitglieder anwesend sind, darunter der Vorsitzende oder der Geschäftsführer.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder diejenige des Geschäftsführers.

Die Ausschusssitzungen werden vom Ausschussvorsitzenden eröffnet, geleitet und geschlossen. Sind der Vorsitzende und sein Vertreter verhindert, so hat der Ausschuss aus seiner Mitte einen anderen Versammlungsleiter zu bestimmen.

§ 3   

Der Versammlungsleiter hat die Beschlussfähigkeit der Versammlung festzustellen und die Tagesordnung in der vorgesehenen Reihenfolge zur Abhandlung zu bringen, sofern von der Versammlung keine Änderungen beschlossen werden. Der Versammlungsleiter ist berechtigt, Gästen die Anwesenheit zu gestatten. Dem Versammlungsleiter stehen alle Befugnisse zu, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich sind. Er übt das Hausrecht aus.

§ 4   

Die Versammlungen und Sitzungen sind nach parlamentarischen Grundsätzen durch zu führen. Niemand darf das Wort ergreifen, dem es nicht vom Versammlungsleiter erteilt worden ist. Wortmeldungen, die nur Stimmberechtigten zustehen, sind in ihrer zeitlichen Reihenfolge zu berücksichtigen.

Der Versammlungsleiter kann den Redner jederzeit unterbrechen, um
a) eine Frage beantworten zu lassen,
b) i
hn zur Ordnung zu rufen,
c) Über die Entziehung des Wortes abstimmen zu lassen.
Die Redezeit kann auf Beschluss der Versammlung begrenzt werden. Jederzeit kann der Antrag auf Schluss der Debatte gestellt werden.

§ 5   

Anträge zur Mitgliederversammlung sowie zu den Sitzungen können nur von den Organen, Gliederungen oder Mitgliedern entsprechend § 12 Ziffer 5 der Satzung gestellt werden. Dringlichkeitsanträge sind ebenfalls schriftlich vorzulegen. Dringlichkeitsanträge sind nur dann zu behandeln, wenn drei Viertel der Mitglieder zustimmen.
Anträge auf Schluss der Debatte sind sofort zur Abstimmung zu bringen.

§ 6   

Die zur Abstimmung kommenden Anträge sind vor der Abstimmung eindeutig bekannt zugeben. Über den weittestgehenden Antrag ist zuerst abzustimmen.
Wahlen haben schriftlich zu erfolgen, es sei denn, dass nur ein Vorschlag vorliegt oder einen Antrag auf offene Wahl von der Mehrheit der Wahlberechtigten stattgegeben wird. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet. Bei der Auszählung der Stimmen werden ungültige Stimmen nicht mitgezählt.

§ 7   

Über den Sitzungen ist entsprechend § 12 Ziffer 9 der Satzung eine Niederschrift anzufertigen, die den Vorstandsmitgliedern zuzustellen ist.

§ 8   

Diese Geschäftsordnung tritt auf Grund des Beschlusses des Vorstandes vom 17.06.2002 mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der Vorstand


PDF-Datei öffnen

 

Copyright © 2015 - 2023 Schützenverein Buer i.W. 1769 e.V., alle Rechte vorbehalten.