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Ordnung
über die Aufgaben des Vorstandes

Schützenverein
Buer in Westfalen 1769 e.V.

wappen 1769 freigestellt

 

Auf Grund der §§ 3 Ziffer 3,b und 13 Ziffer 5,a der Satzung hat der Vorstand folgende Ordnung über die Aufgaben des Vorstandes für den SV Buer 1769 beschlossen.

§ 1 – Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins und zwar mit folgenden Aufgabenbereichen:

1.)   Vorsitzender

  1. Die Versammlungen und Sitzungen der Organe werden vom Vorsitzenden eröffnet, geleitet und geschlossen.
  2. Er beruft den Vorstand zusammen, sooft es die Geschäftslage erfordert mindestens jedoch zweimal im Jahr oder wenn es von 1/3 der Mitglieder des Vorstandes beantragt wird (§ 13 Ziffer 4 der Satzung).
  3. Er vertritt den Verein in allen seinen Belangen nach außen und innen.
  4. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass im Falle seiner Verhinderung der Geschäftsführer unterrichtet und mit allen Unterlagen versehen ist, so dass die Vertretung reibungslos vonstattengeht.

2.)   Geschäftsführer

  1. Der Geschäftsführer nimmt die Aufgaben des Vorsitzenden wahr für den Fall, dass dieser verhindert ist.
  2. Er ist für die Weitergabe und die Erledigung der Beschlüsse verantwortlich sowie für ordnungsgemäße Registrierung und Aufbewahrung des gesamten Schriftwechsels.
  3. Ihm obliegt die fristgerechte Versendung der Einladungen zu den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen.
  4. Er hat für Vorstandswahlen Stimmzettel vorzubereiten.
  5. Er verwaltet die Chronik und das Archiv des Vereines und führt ein Verzeichnis der dem Verein gehörenden Inventarien.
  6. Er hält regelmäßigen Kontakt zum Sportleiter, zum Jugendleiter, zum Organisationsleiter und den Kompaniechefs und ist ihr Ansprechpartner.

3.)   Schatzmeister

  1. Er verwaltet die Kasse des Vereins und führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben.
  2. In der Mitgliederversammlung erstattet er den Kassenbericht und legt den Haushaltsplan für das laufende Jahr vor.
  3. Er hat in jeder Vorstandssitzung über den Kassenstand zu berichten.

4.)   Oberst

  1. Er ist für die Organisation und den Ablauf des Schützenfestes verantwortlich.
  2. Er führt die Oberaufsicht beim Königsvogelschießen mit Ausnahme der schießtechnischen Leitung, die vom Schießleiter übernommen wird.
  3. Er hat das Königshaus zu beraten und zu führen.
  4. Er ist bei Festzügen und Aufmärschen für die Aufstellung und die Ordnung verantwortlich.

5.)   Vereinssportleiter

  1. Er ist für die Organisation und Durchführung des gesamten Sportbetriebes in Zusammenarbeit mit den Kompaniesportleitern verantwortlich.
  2. Zur Beratung stehen ihm die Übungs- und der Jugendleiter zur Verfügung.

6.)   Jugendleiter

Er ist für die Jugendgruppe verantwortlich, diese führt und verwaltet sich selbständig.

7.)   Organisationsleiter

Er steht der Organisationsgruppe vor, deren Aufgabengebiet besteht aus

  1. Erhaltung, Pflege und Nutzung des Vereinsheimes
  2. Öffentlichkeitsarbeit
  3. Nutzung der Informationsmedien
  4. Datenschutz

8.)   Kompaniechef

Sie sind für die jeweilige Kompanie verantwortlich, diese führen und verwalten sich selbständig.

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Ordnung über die Aufgaben des Vorstandes tritt auf Grund des Beschlusses des Vorstandes vom 17.06.2002 mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der Vorstand


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